Allgemeine Geschäftsbedingungen — Verkäufer (Food Trucks)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (« AGB » oder « Vertrag ») werden geschlossen zwischen ASAP Company SNC, einer Kollektivgesellschaft nach Schweizer Recht mit Sitz an Chemin de Maillefer 111, 1018 Lausanne, Suisse (« ASAP » oder die « Plattform »), und dem Betreiber eines auf der Plattform registrierten Food Trucks, der als Gewerbetreibender handelt (der « Verkäufer »). Die Annahme dieser AGB erfolgt bei der Erstellung des Verkäuferkontos und ist Voraussetzung für den Zugang zu den Diensten der Plattform.
1. Vertragsgegenstand
ASAP betreibt eine technische Plattform (mobile App und Dashboard), die es dem Verkäufer ermöglicht, das Profil seines Food Trucks zu veröffentlichen (Name, Fotos, Position, Menü, Preise, Öffnungszeiten), online bezahlte Bestellungen von Kunden zu erhalten, den Verkaufserlös über Stripe Connect einzunehmen und die Abwicklung der Bestellungen bis zur Abholung zu verwalten. ASAP handelt ausschliesslich als technischer Vermittler. Der bei jeder Bestellung geschlossene Kaufvertrag besteht direkt zwischen dem Verkäufer und dem Kunden. ASAP ist weder Verkäufer noch Wiederverkäufer noch Eigentümer der angebotenen Lebensmittel.
2. Registrierung und Zugang
Der Verkäufer erklärt und gewährleistet, seine Tätigkeit im Rahmen eines ordnungsgemäss registrierten Unternehmens auszuüben, alle für den Betrieb eines Food Trucks erforderlichen Bewilligungen und Patente zu besitzen (kommunale Bewilligungen für den öffentlichen Grund, Betriebspatent, lebensmittelrechtliche Bewilligung LMG), über einen gültigen Nachweis der Schulung in Lebensmittelhygiene (LGV) zu verfügen, der Schweizer MwSt unterstellt zu sein, sofern sein Umsatz dies erfordert, und als Gewerbetreibender zu handeln. Bevor er Zahlungen einnehmen kann, durchläuft der Verkäufer das Identitätsprüfungsverfahren Stripe Connect (Express), das vollständig Stripe obliegt und die Kontoaktivierung bedingt. Das Verkäuferkonto wird ausserhalb der iOS-App erstellt; diese erlaubt ausschliesslich die Anmeldung bei einem bestehenden Konto. Der Verkäufer ist allein für die Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten verantwortlich; jede Handlung über sein Konto gilt als von ihm vorgenommen.
3. Pflichten des Verkäufers
Der Verkäufer verpflichtet sich, jederzeit das LMG und seine Verordnungen (insbesondere die LGV), die Hygieneregeln (Kühlkette, Rückverfolgbarkeit, Temperaturen, Sauberkeit), die Informationspflicht über die 14 deklarationspflichtigen Allergene bei deren Vorhandensein, die Anzeige der Preise inkl. MwSt (2,6 % Take-away), die kommunalen Regeln zur Nutzung des öffentlichen Grundes und das auf sein Personal anwendbare Sozialrecht einzuhalten. Er gewährleistet, dass die veröffentlichten Informationen (Name, Fotos, Beschreibungen, Zutaten, Preise, Öffnungszeiten) korrekt, aktuell und konform sind und dass er die Rechte an jedem Foto besitzt. Er verpflichtet sich, jede bezahlte und angenommene Bestellung unter normalen Wartebedingungen zuzubereiten, die Bestellung dem Kunden mit dem Abholcode bereitzustellen, eine bezahlte Bestellung nicht willkürlich abzulehnen (ausser bei Ausverkauf, unvorhergesehener Schliessung oder begründetem Gesundheitsvorfall) und den Kunden bei erheblicher Verzögerung zu informieren. Der Verkäufer aktiviert den Status « online » nur, wenn er offen und bereit ist. Er verarbeitet Kundendaten ausschliesslich zur Ausführung der Bestellung; jede andere Nutzung ist untersagt.
4. Pflichten von ASAP
ASAP verpflichtet sich, die Plattform mit angemessener Verfügbarkeit bereitzustellen (Bemühens-, keine Erfolgspflicht), bezahlte Bestellungen in Echtzeit zu übermitteln, den Geldfluss über Stripe Connect innerhalb der geltenden Stripe-Fristen zu verwalten, bei Plattformstörungen technischen Support zu leisten und seine Datenschutzerklärung bezüglich der Verkäuferdaten einzuhalten.
5. Finanzmodell
Der Verkäufer legt den Preis seiner Produkte frei fest (inkl. MwSt 2,6 %). ASAP erhebt eine Servicekommission von 9 % auf den Zwischensumme der bestellten Produkte, die bei der Transaktion automatisch über den application_fee-Mechanismus von Stripe Connect (« destination charges ») abgezogen wird. Die Kommission ist bei vom Verkäufer bearbeiteten Streitigkeiten nicht erstattbar. Der Verkäufer ist « merchant of record »: er ist rechtlich der Verkäufer, stellt auf Wunsch die Rechnung aus und schuldet die MwSt auf den Gesamtpreis der Produkte. Der Verkäufer deklariert und führt die Schweizer MwSt selbst ab (reduzierter Satz 2,6 % Take-away); ASAP stellt monatlich eine Rechnung für seine Kommission, ggf. zum Normalsatz (8,1 % im Jahr 2026). Der Verkaufserlös abzüglich Kommission wird gemäss Stripe-Kalender auf das in Stripe Connect angegebene Konto ausgezahlt. Bei einer Rückerstattung wird der dem Kunden erstattete Betrag vom Stripe-Saldo des Verkäufers abgezogen; bei einem Chargeback trägt der Verkäufer den Verlust und die Stripe-Gebühren, ausser bei Nachweis der Übergabe (validierter Abholcode). Vom Kunden getragene Servicegebühr: Die ASAP-Servicegebühr von 9 % (inkl. MwSt.), mindestens 1.30 CHF pro Bestellung, wird vom Kunden zusätzlich zu den vom Verkäufer angezeigten Preisen bezahlt; der Verkäufer behält somit 100 % des von ihm frei festgelegten Produktpreises. Auszahlungen: ASAP fasst die Einnahmen des Verkäufers in höchstens einer Banküberweisung pro Tag zusammen. Von jeder ausgeführten Auszahlung wird eine Bankgebührenpauschale von 2.00 CHF abgezogen; an Tagen ohne Auszahlung fallen keine Gebühren an. Bei der Aktivierung des Zahlungskontos (neuer Verkäufer oder geänderte Bankverbindung) kann die erste Auszahlung vom Zahlungsdienstleister Stripe mehrere Tage — in der Regel etwa 7 — für gesetzliche Prüfungen (Geldwäschereibekämpfung, KYC) zurückgehalten werden. Danach erfolgen die Auszahlungen täglich. Abonnement: Der Zugang zum Dienst als Verkäufer setzt ein Abonnement von 129 CHF pro Monat oder 999 CHF pro Jahr voraus (ggf. inkl. MwSt.). Das erste Jahr ab Erstellung des Verkäuferkontos ist kostenlos. Die Verlängerung wird nicht automatisch abgebucht: Bei Fälligkeit stellt die ASAP Company SNC dem Verkäufer eine Rechnung, zahlbar per Banküberweisung, TWINT oder einem anderen von ASAP ausserhalb der App bereitgestellten Zahlungsmittel. Bei Nichtzahlung wird der Zugang zu den Verkaufsfunktionen bis zur Begleichung gesperrt, ohne Vertragsstrafe oder zusätzliche Kosten. Die Abonnementsbeträge können gemäss dem Abschnitt „Änderungen“ angepasst werden.
6. Stornierung und Streitigkeiten
Solange der Verkäufer mit der Zubereitung nicht begonnen hat, ist die Stornierung durch den Kunden frei und führt zur vollständigen Rückerstattung. Sobald die Zubereitung begonnen hat, ist eine Stornierung grundsätzlich nicht möglich (zubereitete verderbliche Ware), ausser mit Zustimmung des Verkäufers. Der Verkäufer kann aus berechtigtem Grund stornieren (Ausverkauf, Vorfall, offensichtlicher Fehler); der Kunde wird vollständig erstattet, und missbräuchliche Nutzung dieser Möglichkeit kann zur Kontosperrung führen. Storniert der Verkäufer eine bereits bezahlte Bestellung, gehen die Transaktionsgebühren des Zahlungsdienstleisters für diese Bestellung, die bei der Rückerstattung von diesem nicht zurückerstattet werden, zu Lasten des Verkäufers und werden von seinem Guthaben oder seiner nächsten Auszahlung abgezogen. Bei einem Produktstreit (fehlender Artikel, Menge, Qualität, Konformität, nicht gemeldetes Allergen) kontaktiert der Kunde zunächst den Verkäufer; bleibt eine Lösung aus, kann ASAP als gutgläubiger Vermittler eingreifen, ohne die Sache zu präjudizieren; der Verkäufer bleibt allein für das Produkt und seine Folgen verantwortlich.
7. Haftung
Der Verkäufer ist allein verantwortlich für die Qualität, Menge, Konformität, Zusammensetzung, Bekömmlichkeit, Sicherheit und jede Eigenschaft der Produkte (Portion, Präsentation, Temperatur, Frische), für die Einhaltung der Hygieneregeln und der Kühlkette, für die Allergeninformation, für jeden Schaden an einem Kunden oder Dritten infolge seiner Produkte oder Tätigkeit sowie für die Zahlung seiner Steuern, MwSt und Sozialabgaben. Der Verkäufer verpflichtet sich, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschliessen und aufrechtzuerhalten. ASAP, technischer Vermittler mit Bemühenspflicht, haftet beschränkt auf direkte Schäden aus einer schweren Verletzung eigener Pflichten, bis zur Höhe der in den letzten 6 Monaten vom Verkäufer erhaltenen Kommissionen. ASAP haftet keinesfalls für die Qualität oder eine andere Eigenschaft der Produkte, für ein fehlendes Allergen oder einen Gesundheitsschaden, für das Verhalten des Verkäufers, seines Personals oder des Kunden, für eine Nichtverfügbarkeit aufgrund eines Unterauftragnehmers oder für höhere Gewalt. Der Verkäufer stellt ASAP von jeder Forderung frei, die aus einer Pflichtverletzung resultiert.
8. Geistiges Eigentum
Die App, der Code, die Marke « ASAP », die Logos und alle Elemente der Plattform bleiben ausschliessliches Eigentum von ASAP; der Verkäufer erhält ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags. Der Verkäufer behält das Eigentum an seinen eigenen Marken und Inhalten und gewährt ASAP eine nicht-exklusive, unentgeltliche und weltweite Lizenz, diese Inhalte für die Anzeige in der Plattform und deren Bewerbung während der Vertragsdauer zu nutzen.
9. Sperrung und Kündigung
ASAP kann den Kontozugang ohne Vorankündigung sperren bei vermutetem oder erwiesenem Betrug, schwerer Beeinträchtigung der Sicherheit, Gesundheit oder Würde eines Kunden, wiederholter Missachtung der Hygieneregeln oder des LMG oder bei Zahlungsverzug oder KYC-Unregelmässigkeit. Der Verkäufer kann jederzeit über sein Konto kündigen; laufende Bestellungen müssen erfüllt werden und der Stripe-Saldo wird gemäss üblichem Kalender ausgezahlt. ASAP kann mit einer Frist von 30 Tagen oder bei wichtigem Grund sofort kündigen. Bei Kündigung wird das Profil deaktiviert und ist für Kunden nicht mehr sichtbar; die buchhalterischen und steuerlichen Pflichten (10 Jahre, Art. 958f OR) bleiben anwendbar und geschuldete Kommissionen bleiben fällig.
10. Änderungen
ASAP kann diese AGB anpassen, um rechtliche, technische oder wirtschaftliche Entwicklungen widerzuspiegeln. Wesentliche Änderungen werden dem Verkäufer mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Der Verkäufer kann innerhalb dieser Frist kostenlos kündigen. Ohne Widerspruch innert Frist gelten die neuen AGB als angenommen.
11. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für eine Pflichtverletzung, die durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wird (Naturkatastrophe, Pandemie, Generalstreik, Ausfall eines grossen Drittanbieters, behördliche Massnahme usw.).
12. Verschiedene Bestimmungen
Die Parteien sind rechtlich und wirtschaftlich unabhängig; der Vertrag begründet kein Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-, Agentur- oder Gesellschaftsverhältnis. Der Verkäufer darf den Vertrag nicht ohne schriftliche Zustimmung von ASAP abtreten; ASAP kann im Fall einer Reorganisation nach Information an einen Übernehmer abtreten. Ist eine Klausel nichtig, bleiben die übrigen in Kraft. Der Vertrag bildet die Gesamtheit der Vereinbarung und hat Vorrang vor jedem früheren Austausch.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt ausschliesslich Schweizer Recht. Jeder Streit fällt in die ausschliessliche Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte von Lausanne (Waadt), vorbehältlich zwingender Verfahrensregeln.
Kontakt
Kontakt und Beschwerden: asap.app@proton.me.
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